Der Patient selbst. Wir empfehlen dem Patienten seinen Arzt oder Apotheker um Rat zu bitten.
Durch nichts und niemanden. Es liegt jedoch im Interesse des Akteninhabers, so präzise wie möglich zu antworten. Das Angeben einer nie gehabten Krankheit, einer erfundenen Operation oder einer merkwürdigen Blutgruppe erweckt lediglich die Aufmerksamkeit des Arztes, der dies überprüft bzw. erhöhte Vorsichtsmaßnahmen ergreift.
Diese Akte ist anonym. Niemand erfährt, dass sie Ihnen gehört, es sei denn, Sie geben ausdrücklich Ihren Namen an, was Ihr gutes Recht ist. Sie tragen ohnehin nur ein, was Ihnen im wichtig erscheint und im Notfall bekannt sein sollte. In Ihrer Akte können durchaus lediglich Ihre Allergien und Impfungen aufgeführt sein.
Da es sich nicht um eine Datenbank, sondern um eine persönliche INTERNET-Seite handelt, die anonym ist und ausschließlich vom jeweiligen Inhaber verwaltet wird, werden die Gesetze zur Achtung der Privatsphäre eingehalten.
Nein, denn Sie ermöglicht das Zugreifen auf Daten, die der Inhaber zu seiner eigenen Sicherheit preisgeben möchte. Außerdem handelt es sich nicht um ein Krankenblatt im engeren Sinn. Im Gegenteil, klassische Krankenblätter werden von einem oder mehreren Ärzten geführt und müssen die vom jeweiligen Land in Bezug auf die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz der Privatsphäre erlassenen Vorschriften einhalten. LIFEBADGE ist die moderne Version eines Gesundheitspasses auf Papier, der in die Brieftasche gesteckt wird (und somit von jedem eingesehen werden kann, auch denen die nicht auf's Hilfe leisten...).LIFEBADGE ist stets über das INTERNET verfügbar, ist äußerst vollständig und in mehreren Sprachen verfasst.
Nein, erstens ist der Server ganz besonders geschützt (Verschlüsselung usw.) und zweiten handelt es sich vor allem nicht um eine Datenbank im klassischen Stil. Die persönlichen Seiten (individuelle Akten) sind anonym und voneinander getrennt. Die Daten sind statistisch nicht verwendbar, da sie vom nicht medizinisch ausgebildeten Inhaber verwaltet werden und ein Arzt den Inhalt der Akten nicht unbedingt bestätigt hat. Des weiteren verfügt LIFEBADGE über ein ausgezeichnetes Schutzsystem für persönliche Seiten.
Es werden unmittelbar andere Server weltweit eingesetzt.
Nie! So lautet das Prinzip der LIFEBADGE. Wir möchten und können die Benutzer unserer Karten nicht kennen.
Sie können nach wie vor auf Ihre Akte zugreifen, deren Inhalt vollständig löschen, eine neue Karte kaufen und eine neue Akte erstellen. Sie dürfen jedoch nie Ihr Kennwort vergessen, und Sie sollten sich Ihre LIFEBADGE-Adresse (Kartennummer) an mehreren Stellen notieren (so auch in Ihren INTERNET-Favoriten).
Das ist wie beim Verlust der Karte: Sie können die alte Akte vollständig löschen und eine neue Karte kaufen. Sie dürfen jedoch nie Ihr Kennwort vergessen, und Sie sollten sich Ihre LIFEBADGE-Adresse (Kartennummer) an mehreren Stellen notieren (so auch in Ihren INTERNET-Favoriten).
Weil man sich hierzu nicht nur mit den Einschränkungen in der Notfallmedizin, sondern auch mit den neuen Programmierungs- und Telekommunikationstechniken auskennen muss. Diese Lösung wäre vor dem Jahr 2000 nicht umsetzbar gewesen.
Ja, aber nur wenn Sie ihm dafür ausdrücklich (schriftlich mit Datum und Unterschrift) die Erlaubnis erteilen.
Ja, aber nur wenn Sie ihm dafür ausdrücklich (schriftlich mit Datum und Unterschrift) die Erlaubnis erteilen.
Wann immer Sie möchten. Ideal wäre jedoch mindestens einmal pro Jahr und nach einer Krankheit oder einem Unfall. Das Überprüfen der Akte nimmt nur wenige Minuten in Anspruch, und außerdem können Sie das überall auf der Welt erledigen.
Absolut keine und das wird auch in Zukunft so sein.
Niemals! Sie können im Übrigen immer behaupten, dass Sie keine LIFEBADGE-Karte besitzen, da sie nicht vorgeschrieben ist.
Jede Person, der Sie dafür die Erlaubnis erteilen, sowie im Falle von Bewusstlosigkeit, jede Person, die Ihnen Hilfe leistet, denn die Akte erstellen Sie schließlich in erster Linie zu diesem Zweck.
Nein! Die Karte ist personenbezogen. Jedes Familienmitglied muss eine eigene Karte haben.
Ja, dies gilt aber nur für neue Geräte, die bestimmte INTERNET-Funktionen aufweisen.
Ja, ja und nochmals ja.
"Unabhängig vom jeweiligen Land ist es weder Aufgabe des Rates der Ärztekammer noch einer anderen Person, die INTERNET-Seite zu verwalten, deren alleiniger Inhaber Sie sind und auf der Sie die gewünschten Informationen eingeben. Kein Arzt haftet für die Angaben, die Sie in Ihre Akte eingeben; auch diejenigen, die Sie um Rat bitten, können für die Daten, die Sie letztendlich in der Akte erfassen oder nicht, keine Gewähr geben oder Haftung übernehmen."
Ja, und zwar füllen die Eltern oder der gesetzliche Vormund die Akte aus.
Die derzeitig verfügbaren Sprachen sind Französisch, Englisch, Niederländisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Türkisch, Japanisch. Langfristig werden wir 25 Sprachen anbieten.
Ja, und zwar durch den Erwerb eines Sondercodes via INTERNET (auf der Website von LIFEBADGE). Dieser Kauf ist so geschützt und organisiert, dass das Unternehmen, welches die LIFEBADGE vertreibt, die Identität nicht erfährt. Mit dem Code können Sie die Zusatzfunktion Ihrer Akte aktivieren. Sie haben anschließend die Möglichkeit, eine Röntgenaufnahme oder ein Elektrokardiogramm (EKG) oder sonstige von Ihnen erstellten Digitalbilder einzufügen, die Ihnen nützlich erscheinen.
Selbstverständlich!
Nein! Nur die gedruckte Nummer (die abgeschrieben werden darf) ist enthalten.
"Er dient dazu, Ihre Akte zu erstellen und bei Bedarf die Daten zu ändern. Er dient nicht zur Einsicht der Akte; hierfür ist lediglich die Kartennummer erforderlich."
Ja, insofern dieser Computer über einen INTERNET-Anschluss verfügt und die INTERNET-Verbindung ordnungsgemäß funktioniert.
Keine! Ausschließlich Sie sind für die Daten verantwortlich, die Sie auf Ihrer persönlichen Seite aufführen (oder auch nicht). LIFEBADGE übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgen, die auf die Nutzung oder Nichtnutzung der vom Benutzer erstellten Akten zurückzuführen sind. Ihr Arzt oder Apotheker übernehmen ebenfalls keine Haftung.
Ja, wenn Ihnen diese Person dazu (schriftlich mit Datum und Unterschrift) die Erlaubnis erteilt hat bzw. Sie der gesetzliche Vormund dieser Person sind.
Ja, insofern Sie ihnen die Erlaubnis erteilen.
Ja! Es geht schließlich um ihre Sicherheit. Ein Anruf oder die Mitteilung der Kartenummer sind jedoch ausreichend.
Das ist ganz einfach. Die Anleitung finden Sie auf der LIFEBADGE-INTERNET-Seite: EURO112, USA911, CANADA911, AMERICA131, AUSTRALIA000 usw.
"Ja! Es reicht, sämtliche Daten zu löschen; dieser Vorgang nimmt höchstens 5 bis 10 Minuten in Anspruch."
Ja! Unter anderem in den USA, in Frankreich und Holland. Sie weisen jedoch meist die gleichen Eigenschaften auf: Es handelt sich dabei um echte Datenbanken, in denen die Akten nicht anonym sind, Datenbanken, die für Ärzte zum Bestätigen der Angaben ausgelegt, oft kostspielig, häufig nicht mehrsprachig und auch nicht über Handy abrufbar sind. Diese Akten sind nur schwer auszufüllen und vor allem einzusehen: Sie sind nicht für Notfälle ausgelegt! Und in nur wenige können Bilder integriert werden.
Seit 1986 bittet die EG bereits jeden Mitgliedsstaat, einen Gesundheitspass einzuführen. Zwischen 1994 und 1998 wurde ein Forschungsaufwand in Höhe von 125 Millionen Euro betrieben, um letztendlich festzustellen, dass dies angesichts der Anforderungen, die durch die ärztliche Schweigepflicht in Bezug auf die von Ärzten verwalteten Daten und den Schutz der Privatsphäre entstehen, praktisch unmöglich ist. LIFEBADGE ist nicht für Ärzte, sondern für den Patienten selbst ausgelegt, der diesen anonymen Gesundheitspass aus eigenem Ermessen erstellt und absolut eigenständig verwaltet. In den USA heißt die EURO112 USA911, in Kanada CANADA911, in Südamerika AMERICA131, in Asien ASIA000, in Afrika AFRICA000 und in Australien AUSTRALIA000. LIFE BADGE ist eine rein belgische Erfindung, die jedoch weltweit einsetzbar ist.